Neue Benachrichtigung zu Kopflausbefall
Liebe Eltern,
vom Landkreis Spree-Neiße Fachbereich Gesundheit bekamen wir eine Mittelung über das Vorgehen bei Kopflausbefall in Gemeinschaftseinrichtungen.
Demnach sind Eltern / Sorgeberechtigte verpflichtet, die Einrichtung umgehend über den Kopflausbefall eines Kindes zu unterrichten. Die Einrichtung wiederum muss alle Eltern / Sorgeberechtigten der Klasse / Gruppe umgehend darüber informieren, ohne namentliche Erwähnung. Allerdings ist die Einrichtung zur unverzüglichen, namentlichen Mitteilung an das Gesundheitsamt verpflichtet.
Das Kind kann die Einrichtung wieder besuchen, wenn eine Bestätigung der Eltern / Sorgeberechtigten über die korrekt durchgeführte Erstbehandlung vorliegt. Eine Vorlage dazu finden Sie im Downloadbereich rechts. Ein ärztliches Attest ist vorerst nicht mehr erforderlich. Je nach Produkt ist auch eine Zweitbehandlung notwendig, die dann von den Eltern / Sorgeberechtigten bestätigt werden muss.
Sollten innerhalb von 4 Wochen erneut Läuse bei einer Person auftreten, wird eine ärtzliche Bescheinigung verlangt. Ebenso wenn die Weiterverbreitung in einer Einrichtung zu einem Problem wird.